Krankenpflege Kunert
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, von der Pflegekasse ein festgelegtes Pflegegeld zu beantragen,wenn Sie Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und im Haushalt benötigen.
daß der Sozialmedizinische Dienst der Krankenkasse (MdK) bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes festgestellt hat. Dies geschieht durch einen Besuch des MdK bei Ihnen zu Hause.
Je nach Einstufung könen Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
bei Pflegestufe I = 225 €
bei Pflegestufe II = 430 €
bei Pflegestufe III = 685 €
von der Pflegekasse erhalten, sofern Sie von Ihren Angehörigen,Freunden oder der Familie zu Hause gepflegt werden.
* (siehe weiter unten)
Beziehen Sie die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst (Ambulante Krankenpflege Marion Kunert) besteht die Möglichkeit anstatt des Pflegegeldes, die Pflegesachleistung zu beantragen.
Je nach Einstufung sind dies
bei Pflegestufe I = 440 €
bei Pflegestufe II = 1.040 €
bei Pflegestufe III = 1.510 €
Werden Sie sowohl von Ihrer Familie,Angehörigen oder Freunden und von einem professionellen Pflegedienst zu Hause versorgt, gibt es die Möglichkeit eine Kombination aus Pflegegld und Pflegesachleistung zu beziehen.
Das bedeutet, daß Sie das Pflegegeld zu einen bestimmten Prozentsatz den der Pflegedienst nicht ausgeschöpft hat wiederbekommen.
*
Ein Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist erforderlich, wenn Sie Pflegegeld kassieren.
bei Pflegestufe I oder II = ½ jährlich
bei Pflegestufe III = ¼ jährlich
Sie haben bereits die Pflegstufe I.
Sie brauchen 1x in der Woche Hilfe beim Baden durch einen Pflegedienst.
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Einsätze pro Monat |
Modul aus Leistungskomplex NRW |
Leistung |
Einzelpreis in € |
Gesamt in € |
|---|---|---|---|---|
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4 |
15 |
Hausbesuchs- pauschale |
1,62 |
6,48 |
|
4 |
1 |
Ganzwaschung |
15,99 |
63,96 |
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Rechnungsbetrag Gesamt : |
|
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70,44 |
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Bei Stufe I von der Pflegekasse für einen Pflegedienst bereitgestellt : (Sachleistung) |
384,00 |
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Verbrauch durch Pflegedienst in Prozent : |
18,34 % |
70,44 |
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Bei Stufe I von der Pflegekasse für eine Privatperson bereitgestellt : (Geldleistung) |
215,00 |
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Hiervon durch den Pflegedienst in Anspruch genommen : |
18,34 % |
81,66 % |
||
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Verbleiben: |
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81,66 % von |
215,00 |
144,56 |
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Zu erwartender Pflegegeldanteil : |
|
|
144,56 |
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